Der EuGH-Generalanwalt hat sich zum Einsatz des sogenannten „Thermofensters“ geäußert. Er sieht die Verwendung bei Dieselfahrzeugen als unionsrechtswidrig an. Das Thermofenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung, so der Tenor der Schlussanträge.
Konkret geht es um drei, vor österreichischen Gerichten verhandelte Verfahren, in denen Autos mit einer Software ausgestattet waren, welche bei bestimmten Temperaturen und Höhen mehr Stickoxid- (NOx) Emissionen zulässt.
Volkswagen hatte vorgebracht, dass diese zum Schutz des Fahrzeugs notwendig sei. Nach Ansicht des Konzerns sei die Verwendung des Thermofensters auch weiterhin gerechtfertigt, da es Fehlfunktionen am Motor verhindere.
Volkswagen droht vor dem Europäischen Gerichtshof wohl eine Niederlage. Generalanwalt Athanasios Rantos vertritt die Ansicht, dass Thermofenster eine vertragswidrige Abschalteinrichtung darstellen.
Das Thermofenster sei für die tatsächlichen Fahrbedingungen in Österreich, Deutschland sowie anderen EU-Ländern nicht repräsentativ. In diesen Ländern liegt die Temperatur im Durchschnitt deutlich unter 15 Grad Celsius. Bei einer Außentemperatur von unter 15 Grad lässt die Software jedoch bereits die höheren Stickoxid-Emissionen zu. Generalanwalt Rantos schließt hieraus, dass das Thermofenster gegen die Verordnung Nr. 715/2007 verstößt und daher unionsrechtswidrig sei.
Die Ausnahme, auf welche sich der VW-Konzern zu stützen versucht, greift laut Rantos ebenfalls nicht. Die Verordnung zum Schutze des Motors differenziere unzweifelhaft zwischen Motor und Abgasrückführungssystem. Nach seiner Auffassung schone das Thermofenster jedoch vornehmlich Teile des Abgasrückführungssystems und eben nicht des Motors.
Die Zulässigkeit des Thermofensters hängt nicht davon ab, ob es nachträglich (z.B in Form eines Softwareupdates) installiert oder bereits bei Herstellung des Fahrzeugs verbaut wurde.
Verbraucher müssen erwarten können, dass die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Die Fahrzeuge sind jedoch nicht im Sinne der Richtlinie 1999/443 dem Kaufvertrag gemäß.
Laut Generalanwalt Rantos fahren folglich noch immer unzählige Dieselfahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen auf europäischen Straßen. Ein entsprechendes Urteil des EuGHs wird in einigen Monaten erwartet.
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