In der letzten Woche hat der größte Rückruf der Konzerngeschichte begonnen. Alleine in Deutschland muss Volkswagen wegen der Abgasaffäre mehr als 2,4 Millionen Fahrzeuge umrüsten. Hinsichtlich technischer Einzelheiten bleiben grundlegende Fragen in Bezug auf den Rückruf aber weiterhin unbeantwortet. So sind vor allem die juristischen Konsequenzen unklar. Aus diesem Grund möchten wir aus anwaltlicher Sicht noch einmal eine kritische Betrachtung der jetzigen Prozesse vornehmen. Schließlich steht am Ende Ihr gutes Recht auf dem Spiel.
Der Rückruf soll insgesamt in drei Wellen erfolgen. Den Anfang hat jetzt der Pick-up Amarok gemacht. Das hat wohl seine guten Gründe. Zunächst werden also die Fahrzeuge einberufen, deren technische Umrüstungen am einfachsten durchzuführen sind. Es reicht nämlich ein einfaches Update der Software aus. In unseren Augen will Volkswagen so zeigen, dass alles wie geplant funktioniert und die Maßnahmen beim Rückruf mit Erfolg gekrönt sind. Doch handelt es sich hier lediglich um die kleinste Anzahl Betroffener. Demzufolge will man Fahrzeughaltern, bei denen weitaus schwierigere Umrüstungen vorgenommen werden müssen, eine gewisse Sicherheit vorspielen. Im Fokus stehen Modelle wie der Golf, der Passat, der Caddy oder Wagen mit 1,2- oder 1,6-Liter-Motoren. Aus diesem Grund haben wohl auch die meisten Kunden bis dato noch keinen wirksamen Verzicht der Verjährung gefordert, da sie keine Kenntnis davon haben, dass sie betroffen sind und welche Folgen der Rückruf für sie haben wird. Darüber hinaus ist vielen Experten zufolge eine Nachbesserung nur auf Kosten anderer Mängel möglich. Problematisch seien insbesondere ein mutmaßlich höherer Verbrauch, Leistungseinbußen, kürzere Wartungsintervalle sowie der gesunkene Wiederverkaufswert. Dass aber überhaupt ein Mangel wegen der Abgaswerte vorliegen soll, wird bei Volkswagen gar nicht debattiert und weitestgehend ignoriert. Unserer Ansicht nach ist das Verhalten beim Rückruf reine Taktik. Indem man eigene Fehler erst gar nicht zugibt, wird ein Ausschluss etwaiger Ersatzansprüche durch die Hintertür angepeilt. Doch das kann unter den gegebenen Umständen und Erkenntnissen nicht hingenommen werden. Vielmehr zeigt § 5 FZV, auf den im Rückruf-Brief hingewiesen wird, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) Autos dann stilllegen kann, wenn die entsprechenden Halter an den Aktionen nicht teilnehmen. Auf die Verbindlichkeit der behördlichen Anweisung hatten wir in vorherigen Artikeln bereits hingewiesen. Eine sogenannte Betriebsuntersagung kann aber nur dann erfolgen, wenn die Fahrzeuge ohne den Rückruf nicht der StVZO entsprechen. Mit der vom KBA am 16.10.2015 veröffentlichten Auskunft, dass alle betroffenen Wagen nicht der nach der StVZO geltenden Typengenehmigung entsprechen und somit nicht zulassungsfähig seien, hat Volkswagen einen Mangel indirekt bestätigt. Denn eine nicht erteilte Genehmigung in diesem Sinne ist nur möglich, wenn das Fahrzeug tatsächlich einen Mangel im Sinne § 25 II EG-FGV hat. Im Ergebnis geht das Kraftfahrtbundesamt also davon aus, dass keines vom VW-Skandal betroffene Fahrzeug mangelfrei ist. Aus zivilrechtlichen Gesichtspunkten ist also ein Mangel definitiv gegeben, der neben Schadensersatzansprüchen auch zum Rücktritt des Kaufvertrages berechtigt.
Wir haben also gesehen, dass Volkswagen trotz Ankündigung keine lückenlose Aufklärung betreibt und Geschädigte nicht umfassend informiert. Im Einzelnen werden jetzt in den kommenden Wochen die Steuergeräte der betroffenen Wagen mit entsprechenden Computern verbunden, die eine fehlerhafte Software überspielen sollen. Inwieweit dadurch im Endeffekt die Abgasnormen eingehalten werden sollen, bleibt fraglich. Besonders zu schaffen macht Volkswagen der erhebliche Vertrauensverlust. Das Image der Marke Volkswagen ist stark beschädigt. Dazu beigetragen hat mit Sicherheit auch der fragwürdige Umgang in der Krise und beim Rückruf. Die unterschiedliche Behandlung US-amerikanischer und deutscher Betroffener ist riskant. Werden über dem Atlantik Gutscheine im Wert von 1000 Dollar ausgestellt, soll hier einfaches Plastikgitter reichen. Vor dem Hintergrund der hierzulande jahrelang verlangten Preise (die Höchsten im internationalen Vergleich) ist die Entwicklung gefährlich. Problematisch ist daneben auch die Verstrickung der Politik, insbesondere die der niedersächsischen Landesregierung. Deren Vertreter versuchen immer wieder die Lage zu beruhigen, um einen möglichst schnellen und kostengünstigen Rückruf zu gewährleisten. Schließlich spüren die Kommunen den bereits vorhandenen Druck enorm. In Wolfsburg, Braunschweig, Hannover, Salzgitter und Emden brechen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer drastisch ein. So muss beispielsweise alleine Emden aus diesem Grund rund 25 Millionen Euro in den kommenden vier Jahren sparen.
Die rechtliche Lage in Deutschland ist für Volkswagen natürlich von Vorteil- also wenig verbraucherfreundlich. Hier muss jeder Schaden individuell geltend gemacht und bewiesen werden. Dass ein solcher systematischer Betrug aber kaum Konsequenzen nach sich ziehen soll, kann und darf nicht sein. Angesichts dieser Tatsache ist eine Prüfung Ihrer Sachlage bei Betroffenheit unerlässlich. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer steht Ihnen dabei natürlich gerne zur Seite. Wie oben beschrieben, sehen wir gute Chancen im Hinblick auf eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Sie über alle Möglichkeiten unter Abwägung der prozessualen Risiken auf. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen rund um den Abgasskandal bei Volkswagen sowie zum Rückruf finden Sie auch in unserer Rubrik.
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