Bild: Markus Wissmann / shutterstock.com
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat nun im Rahmen des Diesel-Abgasskandals Anklage gegen Herbert Diess, Martin Winterkorn und Hans Dieter Pötsch erhoben. Die Hintergründe erfahren Sie nun bei uns!
Am 18. September wurden die weitreichenden Manipulationen des VW-Konzern bekannt. Dieser habe die Anleger allerdings erst am 22. September über den Betrug und die damit verbundene finanzielle Folgen informiert. Die Frage, ob zu spät informiert wurde, ist nun Gegenstand des Verfahrens gegen den VW-Chef Herbert Diess, seinen Vorgänger Martin Winterkorn und Aufsichtsratchef Hans Dieter Pötsch. Diess und Winterkorn haben offenbar bereits Ende Juli 2015 an einer Sitzung teilgenommen, in der diese Unregelmäßigkeiten thematisiert wurden.
Als Grund für die verspätete Auskunft nennt das Unternehmen die damalige niedrige Wahrscheinlichkeit einer Milliardenstrafe, weshalb es keine Information gegenüber den Finanzmärkten gab. Bislang musste VW allerdings alleine in den USA mehr als 20 Milliarden Euro Strafe zahlen.
Sowohl der Konzern, als auch die drei Angeklagten zeigen keinerlei Verständnis für die Anklage. VW sprach von einer jahrelangen Prüfung des Sachverhaltes mit dem Ergebnis, dass die Vorwürfe unbegründet seien.
Ex-Chef Martin Winterkorn berief sich auf die ihm geschilderten Informationen, aus denen hervorging, dass die Probleme „technisch lösbar und rechtlich beherrschbar“ seien.
Die Anwälte von VW-Chef Herbert Diess argumentierten mithilfe der kurzen Dauer des Arbeitsverhältnisses zum damaligen Zeitpunkt. Diess sei erst im Juli 2015 in das Unternehmen gekommen und konnte dadurch die späteren Folgen für den Konzern nicht absehen. Zudem habe er sich darauf verlassen, „dass diese Angelegenheiten gemäß den üblichen Unternehmensabläufen in einem der weltgrößten Automobilhersteller von den dafür zuständigen Personen und Gremien verantwortungsvoll und kompetent abgearbeitet werden würde.“
Ähnliches teilten auch die Anwälte von Pötsch mit. Für ihn waren weder die Manipulation, noch die Sanktionen gegen den Konzern vorstell- und absehbar.
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