Wir hatten bereits davon berichtet, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) die Genehmigung für die von Volkswagen vorgeschlagenen Umrüstungen erteilt hatte. Im Zuge der Abgasaffäre sollen bundesweit um die 2,4 Millionen Fahrzeuge im Rahmen eines flächendeckenden Rückrufs ausgebessert werden. In diesem Monat also sollen die betroffenen Halter darüber informiert werden, wie es weitergeht. Aus anwaltlicher Sicht möchten wir Ihnen deshalb einen Überblick über den Fahrplan von Volkswagen verschaffen und eine juristische Bewertung vornehmen. Schließlich ist die Abgasaffäre noch lange nicht aus der Welt geschafft.
Im Fokus der Nachbesserungen steht die Motorenreihe EA 189, bei der Volkswagen manipulierte Software verbaut hatte. Volkswagen will die technischen Umrüstungen in drei Wellen vornehmen. Beginnen will man im Januar mit den 2,0-TDI-Motoren. Davon sind europaweit etwa 5, 2 Millionen Fahrzeuge betroffen. Hier soll ein einfaches Update der Software ausreichen. Der ganze Vorgang dauert nach Angaben von Volkswagen nicht länger als dreißig Minuten.
Für die kleinste Variante – der 1,2-TDI-Motor- wird der Beginn der Umrüstung zwischen April und Juni diesen Jahres datiert. Mehr als 300.000 Autos sind hier mit dem Skandalmotor ausgerüstet. Auch hier soll wiederum ein einfaches Update ausreichen.
Schließlich soll dann zwischen Juli und September der technisch komplizierteste Eingriff an den 1,6-TDI-Motoren erfolgen. Dabei soll der Einbau eines kleinen Gitternetzes hinter dem Luftfilter den gewünschten Effekt bringen und die Einhaltung der ursprünglich angegebenen Emissionswerte gewährleisten. Dazu finden Sie im Laufe des Textes eine kritische Auseinandersetzung.
Darüber hinaus wolle Volkswagen bei der Aktion die individuellen Kundenbedürfnisse berücksichtigen. Eine angemessene Ersatzmobilität soll angeboten werden. Das könnte in Form eines Leihwagens geschehen.
Anders als in den Vereinigten Staaten hat man sich in Deutschland schnell zu Zugeständnissen seitens der Politik bewegen lassen. So scheint es, als dass die Abgasaffäre schon fast überstanden sei. Angesichts der Entwicklung der Aktie von Volkswagen mag das für bestimmte Bereiche auch stimmen. Doch wird es jetzt erst richtig spannend. So muss die Frage gestellt werden, warum Volkswagen nicht schon viel früher eine offenbar so simple Lösung präsentieren konnte. Unserer Ansicht zufolge ist die Abgasaffäre noch nicht ausgestanden. Die bundesweiten Rückrufaktionen erfolgen auf gesetzlicher Grundlage-nämlich dem Recht auf Nachbesserung nach § 437 BGB. So muss einem Verkäufer im Rahmen des Verkaufs eines mangelhaften Produkts die Möglichkeit eingeräumt werden, derartige Mängel beseitigen zu können. Das Kraftfahrtbundesamt hat nun verbindlich angeordnet, dass diese Nachbesserung durch Volkswagen direkt-und nicht etwa dem jeweiligen VW-Händler als eigentlichen Vertragspartner- erfolgen soll. Ziel ist eine schnelle und kostengünstige Abwicklung der Abgasaffäre. Dessen Erfolgschancen müssen aber bezweifelt werden. So sind sich viele Experten einig, dass eine Verbesserung der Abgaswerte nur mit einer gleichzeitigen Verschlechterung einer anderen Funktion einhergehen kann. Im Fokus stehen dabei ein erhöhter Spritverbrauch und Leistungseinbußen des Motors. Sollte Ihr Fahrzeug also nach der Umrüstung einen neuen Mangel in entsprechendem Umfang aufweisen, wäre die Nachbesserung gescheitert. Folglich stünden Ihnen Schadensersatzansprüche zu. Würde sich der Mangel sogar als erheblich erweisen, wäre auch eine vollständige Rückabwicklung denkbar. Höchstrichterlich entschieden wurde bereits, dass bei einer Divergenz des Spritverbrauchs von mehr als zehn Prozent entsprechende Rechte einer Geltendmachung zugeführt werden können. Die Ergebnisse der Umrüstungen werden wir also genauestens verfolgen.
Was mit den anderen Marken von Volkswagen wie Audi, Seat, Skoda oder den hauseigenen Nutzfahrzeugen geschehen soll, ist dagegen weiter unklar.
Die Vergangenheit hat in ähnlichen Fällen gezeigt, dass solche Rückrufaktionen nicht immer von Erfolg geprägt sind. Auch hier scheint ein Scheitern mehr als wahrscheinlich. Es macht vielmehr den Anschein, dass Volkswagen mit der billigen Lösung des Plastikgitters nur guten Willen zeigen möchte, um einen Einklang mit den politischen Forderungen zu schaffen. Aus diesem Grund ist eine zeitnahe und umfassende Prüfung Ihrer Sachlage unerlässlich. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer steht Ihnen dabei gerne zur Seite. In einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihr Vertragsverhältnis in Zusammenhang mit der Möglichkeit der Geltendmachung etwaiger Rechte. Unter Abwägung aller Risiken besprechen wir dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. Kontaktieren Sie uns einfach unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen rund um die Abgasaffäre bei Volkswagen finden Sie auch in unserer Rubrik.
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