Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Newsletter
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81
Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Mingers Logo White

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

Suche
Widerruf von Darlehen: Jetzt bei der SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG widerrufen!
10.12.2015
Widerruf von Darlehen: Jetzt bei der BHW Bausparkasse ohne Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen!
11.12.2015

Abgasskandal: Volkswagen nimmt erstmals Stellung!

11.12.2015

Auf der gestrigen Pressekonferenz nahm die neue Konzernspitze um Vorstandschef Müller und Aufsichtsratsvorsitzenden Pötsch zum ersten Mal detailliert Stellung zu dem Abgasskandal und der damit einhergehenden Neuausrichtung von VW. Dabei gab man sich betont kämpferisch und machte den Mitarbeitern des Wolfsburger Automobilherstellers Mut.

„Schonungslose Aufklärung“ im Abgasskandal wird gefordert!

 
Den Beginn machte der neue Vorsitzende des Aufsichtsrats Hans Dieter Pötsch. Zuvor war bereits bekannt geworden, dass es auch personelle Änderungen im Konzernvorstand gegeben habe. So übernimmt Frank Welsch den bedeutenden Posten Entwicklung. Vorgänger Neußer war laut medialer Berichte im  Abgasskandal beurlaubt worden. Laut Pötsch befinde sich man angesichts der Krise in einer der größten Bewährungsproben des Unternehmens. Volkswagen verfüge aber über so viel Substanz, dass eine Lösung zu schaffen sei. Interessant wurde es dann im Hinblick auf die Aufklärung selbst. Eine solche müsse schonungslos erfolgen. Dabei setzt man wohl auf externe Experten sowie einem internen Ausschuss unter Leitung von Wolfgang Porsche. Welche Experten genau herangezogen werden, bleibt fraglich. Jedenfalls sollen sie unabhängig vorgehen. Die Arbeit reiche bis weit ins kommende Jahr. Volkswagen hofft dabei, dass man bis zur Jahreshauptversammlung am 21.April 2016 alles weitgehend geklärt habe. Bezüglich falscher Angaben zu C02-Werten hatte man ja bereits Dienstag Entwarnung gegeben, woraufhin sich die Aktie um fast zehn Prozent verbessern konnte. Hier verweisen wir auf den gestern erschienen Artikel in unserer Rubrik zum VW-Abgasskandal, in dem wir die neuesten Erkenntnisse einer kritischen Betrachtung unterziehen.
 

„Keine einmalige Verfehlung“!

 
Zu den Gründen des Skandals hielt man sich noch weitestgehend bedeckt. Man gehe nach derzeitigem Kenntnisstand davon aus, dass es sich nur um eine überschaubare Zahl von Mitarbeitern handele. Man spreche nicht von einer einmaligen Verfehlung, sondern einer ganzen Fehlerkette. Folglich sollen die Ergebnisse von CO2-Tests zukünftig ebenfalls extern geprüft werden. Der Abgasskandal machte wegen seiner Tragweite derartige Zugeständnisse aber auch unumgänglich.
 

VW-Chef Müller über die Neustrukturierung!

 
Matthias Müller wolle Volkswagen nach dem Abgasskandal insgesamt zu einem besseren Unternehmen machen. Dabei setzt er vor allem auf kostengünstige technische Lösungen, die in Zukunft den Einsatz manipulierter Software verhindern sollen. Dass man nicht bereits früher reagiert habe, sei dem Umstand geschuldet, dass einfach keine Kenntnis vorgelegen haben solle. Mehrmals wiederholt die Konzernspitze, dass für etwaige Kosten aufgekommen wird und Kunden sich keine Sorgen machen müssen. Im Ergebnis wird also nicht viel Neues präsentiert. In Zukunft wolle man den konstruktiven Umgang mit Fehlern über das Profitdenken stellen. Vorbild sei das „Silicon Valley“. Jeder Mitarbeiter müsse mehr Eigenverantwortung tragen. Aus unserer Sicht müsste sich dazu die Struktur des Unternehmens evident ändern und starre Hierarchien abgebaut werden. Inwieweit so etwas bei Volkswagen umgesetzt werden kann, bleibt abzuwarten. Schließlich mischen Politik oder auch die Familie Porsche bei allen Entscheidungen sowohl aktiv als auch passiv mit. Da verwundert das von Müller angeführte Beispiel der „offenen Türen“ schon. Schließlich ist bis dato von Transparenz im Abgasskandal nicht viel zu sehen. Wir hatten bereits davon berichtet, dass außenstehende Experten keinen Einblick in die technischen Umsetzungen im Rahmen der Rückrufaktionen erhalten. Der bisherige Informationsfluss ist auch nur sehr spärlich. Gerade jetzt wäre also der richtige Zeitpunkt, einen transparenteren Weg zu gehen und sich nicht auf leere Versprechungen zu stützen.
 

Hat Volkswagen den Abgasskandal im Griff?

 
Für Europa und insbesondere für Deutschland scheint die Lage derzeit sehr positiv zu sein. Die Aktionäre stärken dem Konzern den Rücken. Unter dem Druck der Autolobby tut die Politik das Übrige. Weitreichende Zugeständnisse ermöglichen VW eine kostengünstige Abwicklung. Anders aber sieht die Lage rund um den Abgasskandal in den USA aus. Das muss auch Müller eingestehen. Zwar stehe man in ständigem Kontakt mit den zuständigen Umweltbehörden. Doch ist das Ausmaß unüberschaubar. So kann allein die EPA eine Strafe von bis zu 18 Milliarden Dollar verhängen. Darüber hinaus sind zahlreiche Sammelklagen eingereicht worden. Ein Imageschaden, vor allem für Dieselfahrzeuge, kann auch Müller nicht bestreiten. Dessen Optimierung gelte jetzt die volle Aufmerksamkeit, um die Schere zwischen konventionell und elektrisch betriebener Motoren zu überbrücken. In Wolfsburg weiß man, dass Zeit ein wichtiger Faktor ist. Gerne würde man entsprechende Rückrufaktionen auch in den USA flächendeckend planen. Auf das „Go“ der Behörden wartet man derweil aber vergeblich. Der Abgasskandal ist also noch lange nicht ausgestanden, auch wenn es so scheint, dass Volkswagen sich in Deutschland relativ heimlich aus dem Dilemma befreien kann. Es wäre zu wünschen, dass die Lehren aus den Fehlern des Skandals schnell und effizient umgesetzt würden. Aus diesem Grund sei nach Müller auch das Ressort „Integrität und Recht“ ein wichtiges Signal für die Zukunft. Jetzt müssen Taten folgen.
Die Kanzlei Mingers & Kreuzer informiert täglich über die neuesten Entwicklungen rund um den Abgasskandal und Ihren Rechten als Kunde. Schauen Sie deshalb doch einfach mal in unserer Rubrik nach. Sollte Sie darüber hinaus Fragen bezüglich etwaiger Ansprüche oder Rechte haben, rufen Sie uns unter 02461/8081 an oder verwenden Sie das unten beigefügte Kontaktformular.

Ähnliche Beiträge

2.2.23
02.02.2023

BGH stärkt Verbraucherrechte – Unzulässige Klauseln in Sparverträgen!


Mehr erfahren
26.1.23
26.01.2023

Abgabe der Grundsteuererklärung – Welche Strafen drohen mir bei Säumnis?


Mehr erfahren
19.1.23
19.01.2023

Corona durchkreuzt Urlaubspläne – Geld zurück für Pauschalreisende!


Mehr erfahren

Jetzt für Newsletter anmelden und stets informiert bleiben oder gleich die kostenlose Erstberatung sichern:

Für Newsletter anmelden

Erstberatung sichern

Neueste Beiträge

  • BGH stärkt Verbraucherrechte – Unzulässige Klauseln in Sparverträgen!
  • Abgabe der Grundsteuererklärung – Welche Strafen drohen mir bei Säumnis?
  • Corona durchkreuzt Urlaubspläne – Geld zurück für Pauschalreisende!
  • KfW-Bank – So bekommen Sie Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurück!
  • Bürgergeld, Rente, Krankenversicherung etc. – Das ändert sich alles in 2023!

Bleiben Sie stets informiert.

Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Jetzt anmelden
Jetzt anmelden

Tätigkeitsgebiete

  • Abgasskandal
  • Arbeitsrecht
  • Corona und Recht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Widerruf Kredite
  • Wirecard-Sammelklage

Vertretung bei

  • Abgasskandal
  • Abfindung
  • Bußgeldsachen
  • Kündigung + Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Widerruf Autokredit
  • Widerruf Immobilienkredit
  • Räumungsklage
  • Rückabwicklung Lebensversicherung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfall
  • Wirecard-Sammelklage

Mingers.

  • Über Uns
  • Blog
  • Legal Tech
  • Kostenlose Erstberatung

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Elisabethstraße 1
52428 Jülich

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]
Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH   |   Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com