Bild: Gyuszko-Photo/ shutterstock.com
Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat entschieden, dass die Volkswagen AG dem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagen zum Schadensersatz verpflichtet ist. Nähere Informationen zum Fall erfahren Sie im Folgenden!
Das OLG Naumburg spricht dem Käufer eines gebrauchten VW Tiguan TDI wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadensersatz zu. Der Käufer hat nun die Möglichkeit, die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs an VW zu verlangen.
Der Anspruch des Käufers ergibt sich aus der sittenwidrigen Schädigung nach §§ 826, 31 BGB. Laut den Richtern habe VW die vom Abgasskandal betroffenen Dieselmotoren mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Auf diese Weise habe das Unternehmen den Eindruck erweckt, dass die Wagen ohne Manipulation behördlich zugelassen wurden, und den Käufer getäuscht.
Das OLG Stuttgart entschied bereits in einem ähnlichen Fall, dass sich die in der Verwendung der Abschalteinrichtung angelegte Täuschung bei sämtlichen Veräußerungen des Fahrzeugs auswirkt. Der damaligen Vorstand bzw. die sonstigen Konzern-Vertreter hätten von der Entwicklung der Software, welche die Abschalteinrichtung steuert, gewusst und diese auch gewollt. Sie handelten somit vorsätzlich. Zudem habe VW nicht ausreichende Kenntnisse geliefert, wie es zur Planung und Einbau der Software ohne Kenntnis des Vorstands kommen konnte. Diese Auffassung teilt auch das OLG Naumburg.
Bei der Ermittlung der Höhe des Schadensersatzes muss der Vorteilsausgleich berücksichtigt werden. Somit muss ein Abzug der Nutzungsentschädigung erfolgen. VW muss aufgrund der unerlaubten Handlung ausschließlich für den Schadensausgleich aufkommen – nicht aber für eine Bereicherung des Geschädigten.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video thematisiert Rechtsanwalt Markus Mingers das neuste Urteil des OLG Karlsruhe zum VW-Abgasskandal.
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