Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut im Dieselskandal entschieden. Käufern von betroffenen Fahrzeugen eröffnet sich eine neue Chance: Es besteht die Möglichkeit Ansprüche auch nach der eigentlichen Verjährung weiterhin geltend zu machen – und das bis zu 10 Jahre ab Abschluss des Kaufvertrags! Was der BGH genau entschieden hat und wie diese Möglichkeit konkret aussieht, erfahren Sie im Folgenden!
Der BGH entschied bereits in zahlreichen Urteilen, dass VW und andere Hersteller im Dieselskandal gemäß § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wegen sogenannter „Vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ haftbar sind. Sie sind demnach dem Autokäufer gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Grundsätzlich unterliegt jedoch jeder Anspruch auf Schadensersatz der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gem. § 195 BGB. In der Folge konnten viele Geschädigte ihren Anspruch nicht mehr geltend machen.
Mit Entscheidung vom 21.02.2022 hat der BGH nun einen weiteren Anspruch bejaht! Die Besonderheit dieses Anspruchs liegt in seiner langen Verjährungsfrist – diese beträgt 10 Jahre. Der „neue“ Anspruch ergibt sich aus § 852 BGB. Demnach kann der aus unerlaubter Handlung Geschädigte, welcher auf weitere Ansprüche aufgrund von Verjährung nicht mehr zurückgreifen kann, die sogenannte „ungerechtfertigte Bereicherung“ vom Hersteller abschöpfen. Im Abgasskandal erfasst dies wohl die „Früchte“ des Betrugs, die der Hersteller durch die Bereicherung an den Käufern erhalten hat.
Die Höhe des Schadensersatzanspruchs ist die gleiche wie die zuvor bekannte aus § 826 BGB. Auf unserer Website können Sie mit Hilfe des neuen Abgasskandal-Rechners bequem von zu Hause Ihre genaue Anspruchshöhe ermitteln. Dort finden Sie auch weitere nützliche Informationen rund um das Thema Abgasskandal.
Auch Sie können jetzt von der neusten Entscheidung des Bundesgerichtshofs profitieren! Schadensersatzansprüche bestehen in aller Regel dann, wenn der Kauf ihres betroffenen Neuwagens nicht länger als 10 Jahre zurückliegt und eine Entschädigung bis heute nicht erfolgt ist.
Lassen Sie gern kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung durch unsere Rechtsexperten vornehmen! Wir sagen Ihnen ob auch Sie Ansprüche geltend machen können. Senden Sie dazu einfach eine E-Mail an office@mingers.law
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]