Wie Sie unschwer auf allen medialen Plattformen verfolgen können, reißen die schlechten Nachrichten für VW nicht ab. Die amerikanische Umweltbehörde EPA, die schon den Abgasskandal von Volkswagen ins Rollen gebracht hatte, zwang nun auch die Tochter Audi zu Eingeständnissen bezüglich manipulierter Software. Zwar handele sich nicht um die gleiche Art Software, doch sind die Abgaswerte von Audi im Prüfverfahren auch hier deutlich niedriger als im normalen Betrieb auf der Straße. Betroffen sind vor allem 3-Liter-Maschinen von Audi aus den Baujahren 2009-2016. Zunächst einmal erstrecken sich die Erkenntnisse nur auf die Vereinigten Staaten. Der bisherige Verlauf der Krise hat aber gezeigt, dass für europäische Fahrzeuge in der Regel nichts anderes gelten kann. Die Ausweitung des so genannten Dieselgate wirft nun die Frage auf, welche Rechte Ihnen als Käufer eigentlich zustehen.
Zunächst einmal haben Sie das Recht, dass Ihnen von Ihrem gewerblichen Händler beziehungsweise vom Hersteller (z.B VW oder Audi) Auskunft erteilt wird, ob die in Ihrem VW oder Audi befindliche Software eine der manipulierten ist. Dazu können Sie ganz einfach auf der Seite von VW oder Audi im Internet ein entsprechendes Formular ausfüllen. Benötigt wird lediglich die Fahrzeugidentifikationsnummer.
In Deutschland gilt der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung. Das heißt, dass dem Verkäufer grundsätzlich bei einem Sachmangel nach § 434 BGB zunächst einmal die Möglichkeit gegeben werden muss, nachbessern zu können. Eine derartige „technische Überarbeitung“, wie sie für Fahrzeuge von VW, Audi und Co. erforderlich ist, soll nun Ende 2016 im Rahmen einer flächendeckenden Rückrufaktion erfolgen. Solche Rückrufatkionen waren in der Vergangenheit aber nicht immer von Erfolg geprägt. Auch beim VW-Skandal scheint eine solche Nachbesserung durchaus fraglich. Sollte die Software überarbeitet und nach dem Gesetz wieder in den vertragsgemäßen Zustand geführt werden, heißt das nicht automatisch, dass Ihr Wagen dann „mangelfrei“ ist. Denn vielmehr ist zu befürchten, dass eine Reparatur der Software zu einem erhöhten Spritverbrauch führen wird. Folglich hätte Ihr Dieselfahrzeug weiterhin einen Mangel und eine Nachbesserung wäre fehlgeschlagen. Beachten sie vor allem auch die Verjährungsfristen. Eine solche beträgt bei Gewährleistung nur zwei Jahre. Gegebenenfalls wäre diese bei der Rückrufaktion bereits abgelaufen. Handeln Sie deshalb möglichst schnell.
Sollte ein Mangel also nicht behoben werden können, kommen weitere Ansprüche in Betracht. Vor allem ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist denkbar. Dann muss es sich aber um einen erheblichen Mangel handeln, eine Einzelfallprüfung ist hier unabdingbar. Inwieweit rücktrittsberechtigende Voraussetzungen im Rahmen des VW-Abgasskandals vorliegen, muss zudem noch geklärt werden. Dies ist aufgrund der Komplexität und der technischen Feinheiten durchaus schwierig. Gerichtlich geklärt ist aber, dass bei erhöhtem Spritverbrauch von mehr als 10 % in jedem Fall ein erheblicher Mangel vorliegt, der zum Rücktritt berechtigen würde. Rechtsfolge wäre eine komplette Rückabwicklung Ihres Vertrages (quasi Rückgabe des Fahrzeugs Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises).
Schließlich ist eine arglistige Täuschung zu denken. Sollten Sie als Kunde von VW oder Audi ihren Wagen gerade aus umweltfreundlichen Motiven gekauft haben, insbesondere wegen niedrigem Stickoxidausstoß, kann eine solche ebenfalls zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages führen, da dieser für nichtig erklärt werden würde. Hier muss aber eine bewusste Täuschung des Verkäufers vorliegen. Nach jetziger Sachlage kann hiervon ausgegangen werden. Inwiefern diese Ansichtsweise im Zweifel auch von den Gerichten vertreten wird, bleibt aber auch hier abzuwarten.
Sollten sich die Pläne zu einer umfassenden Rückrufaktion durchsetzen, wäre eine solche wohl in Zusammenarbeit mit dem Kraftfahrt-Bundesamt rechtsverbindlich. Doch ist die Sachlage noch nicht eindeutig, geschweige denn deren Erfolgsaussichten. Warten Sie daher nicht ab und ergreifen Sie Eigeninitiative bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Dabei stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Gerne können Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder dem Kontaktformular erreichen. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung erörtern wir mit Ihnen sämtliche Möglichkeiten, um einen Mehrwert für alle Kunden von VW, Audi und Co zu erreichen.
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