Bild: Andrey_Popov / shutterstock.com
In den kommenden Tagen wird es wohl zu einer Kündigungswelle im VW-Konzern kommen. Laut übereinstimmender Medien werden einige Mitarbeiter nun eine fristlose Kündigung erhalten. Wie es zu diesen Kündigungen kam, finden Sie nun bei uns!
Wie es scheint, sind alle gekündigten Mitarbeiter des VW-Konzerns in den Abgasskandal verwickelt. Es bleibt jedoch nicht bei der Kündigung, die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt ebenfalls. Diese hatte dem Konzern weitere Unterlagen vorgelegt, die die Mitarbeiter stark belasten. Daraufhin blieb VW keine andere Wahl, als fristlose Kündigungen auszusprechen.
In der Vergangenheit hatte VW die Mitarbeiter dazu aufgerufen, alles Bekannte zu den Manipulationen offenzulegen. Im Anschluss kam es zahlreichen Aussagen und Geständnissen, welche den Behörden und Volkswagen selber bei der Aufklärung des Skandals deutlich weiterbrachten. Auf Kündigungen gegenüber den Mitarbeitern verzichtete VW zunächst, zahlte zudem sogar das Gehalt weiter. Nach den vorgelegten Beweisen der Staatsanwaltschaft kam es nun zu einem Umdenken in Bezug auf personelle Konsequenzen. Die betroffenen Mitarbeiter prüfen nun ihre rechtlichen Möglichkeiten, um gegen die Kündigungen vorzugehen.
Unter den gekündigten Mitarbeitern ist auch ein Kronzeuge der amerikanischen Justiz. Dieser wollte zahlreiche hohe Mitarbeiter des Konzerns im Gegenzug für Straffreiheit in Amerika belasten.
Der Aufseher Larry Thompson aus den USA kritisierte VW in seinem Frühjahrsbericht für die fehlenden personellen Konsequenzen. Mitarbeiter des Automobilherstellers erhielten wohl trotz der Tatsache, dass sie in die Manipulationen eingeweiht und verwickelt waren weiterhin ihr Gehalt. Aufgrund dessen überkamen Thompson deshalb starke Zweifel am Willen der Aufklärung seitens VWs. Um weitreichende Folgen zu verhindern, kündigte VW nun den Beschuldigten fristlos.
Der VW-Aufseher ist dafür zuständig, VW zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass ein solcher Skandal nicht wieder vorkommt. Zudem prüft er die Einhaltung des mit den USA geschlossenen Vergleichs.
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