Der Dieselskandal ist auch im Jahre 2023 noch längst nicht abgeschlossen – Betroffene haben immer noch gute Chancen auf Schadensersatz! Käufer eines nachweislich im Rahmen des Abgasskandals manipulierten Diesel-Fahrzeugs, können gegen Verkäufer und Hersteller vorgehen. Wir erklären die Ausgangslage und welche Rechte betroffene Verbraucher im Dieselskandal haben!
Der Dieselskandal nimmt kein Ende: Wer einen Diesel kauft, hat in den meisten Fällen auch heute noch einen Anspruch auf Schadenersatz! Teilweise bedeutete dies in der Vergangenheit ein zähes Ringen für betroffene Dieselfahrer. Durch ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) werden die Verbraucherrechte jetzt aber noch einmal deutlich gestärkt und der Weg zur Schadensersatzzahlung stark vereinfacht!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat unlängst entschieden, dass Käufer eines Dieselfahrzeugs, welches mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen ist, jetzt deutlich einfacher Schadensersatz vom Hersteller verlangen können. Ein Anspruch gegen den Hersteller besteht nicht (wie bisher) ausschließlich bei vorsätzlich sittenwidriger Schädigung, sondern bereits bei einfacher Fahrlässigkeit – Welche erheblich besser nachzuweisen ist!
Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte ist spezialisiert auf das Verbraucherrecht und hat in den letzten Jahren wichtige Expertise im Bereich des Abgasskandals generiert. Wir prüfen kostenfrei, ob auch Sie betroffen sind und wie Ihre Chancen auf Schadensersatz einzuschätzen sind – Jetzt Kontakt aufnehmen!
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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