Bild: josefkubes / shutterstock.com
Laut aktuellen Medienberichten sieht der Volkswagenkonzern in der Abgasaffäre keinen Verstoß gegen geltendes EU-Recht. Offensichtlich möchte VW so den Schadensersatzzahlungen in Deutschland und Europa aus dem Weg gehen. Anders als in den USA gibt Volkswagen die Manipulation in Europa also nicht zu.
Der VW-Konzern ist der Ansicht, dass die in den Fahrzeugen installierte Software „keine unzulässige Abschalteinrichtung nach europäischem Recht dar[stellt]“. Dies war die Antwort auf eine Anfrage des WDRs.
Die Tatsache, dass trotzdem eine Umrüstung von acht Millionen Fahrzeugen in Europa stattfindet, führt der Konzern auf seine konstruktive Zusammenarbeit mit den Behörden zurück, die im Interesse des Kunden stattfindet.
Vor Gericht sagt Volkswagen aus, dass man die gesetzlich vorgeschriebenen Schadstoffmessungen den Vorgaben gerecht erfüllt habe. Daher könne nicht von einer Manipulation die Rede sein.
Ein Jahr ist es nun circa her, dass VW in den USA zugegeben hatte, dass die Stickoxid-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand nicht überschritten wurden, im Straßenverkehr jedoch schon. Dies sei durch die Installation einer Software möglich. Auf rund 15 Milliarden Euro belaufen sich die Kosten des Vergleichs mit Autobesitzern und Behörden derzeit.
„Erhebliche Fortschritte“ bescheinigte US-Richter Breyer bislang bezüglich VWs restlicher Rechtsprobleme im Abgasskandal in den USA. Die verbliebenen 85000 Dieselwagen, die von der Manipulation betroffen sind, sieht er optimistisch in die Zukunft und legte eine Frist bis zum 30.11.2016 fest. Bis dahin solle eine Lösung für die Beseitigung der illegalen Abgastechnik vorliegen.
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