Verlässt ein Arbeitnehmer ein Unternehmen werden häufig Abfindungen gezahlt. Abfindungen unterliegen jedoch keinen gesetzlichen Regelungen, sodass sie sich in der Höhe deutlich unterscheiden, so Rechtsanwalt Daniel Werfel. Der Anwalt der Kanzlei Mingers hat sich den Abfindungsatlas 2021 mal genauer angesehen!
Werfel erklärt, viele Leute träten an ihn ran, mit der Fehleinschätzung, ihnen stünde ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung zu. Dies sei jedoch nicht der Fall, so der Anwalt. Die Abfindung werde regelmäßig gezahlt um Arbeitnehmer entlassen zu können, die ansonsten aus arbeitsrechtlichen Gründen schwer zu kündigen seien.
In NRW liegt die Regelabfindung bei einem halben Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die Höhe kann jedoch von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein. „Ich habe aber auch schon Gerichte erlebt, die ein ganzes Brutto-Monatsgehalt als Regelabfindung angenommen haben“, so Rechtsanwalt Werfel. Grund hierfür ist die fehlende gesetzliche Normierung. Achtung: Auch Abfindungen werden besteuert!
Die Höhe der Abfindung hängt von mehreren Voraussetzungen ab. Als entscheidende Faktoren sieht Daniel Werfel die Länge der Beschäftigung und die Wichtigkeit des Arbeitnehmers für den jeweiligen Betrieb. Hier sei jedoch eine individuelle Betrachtung des Falls erforderlich. Weiterhin können auch die individuellen sozialen Bedingungen des Arbeitnehmers oder seine Chancen einen etwaigen Gerichtsprozess zu gewinnen, relevant sein.
Der Abfindungsatlas 2021 von der Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte zeigt, dass bei der Höhe der Abfindungen große regionale Unterschiede bestehen. Die geographische Lage der Arbeitgeber spielt statistisch eine große Rolle.
Besonders fällt dies mit Blick auf den Osten auf. In Hamburg wird beispielsweise 1 Brutto-Monatsgehalt gezahlt, während in Dresden nur 0,25 Brutto-Monatsgehälter den Durchschnitt darstellen. Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern erhalten circa 33 Prozent weniger als Arbeitnehmer im Westen. Die Statistik der Kanzlei umfasste 1390 Abfindungszahlungen.
Rheinland-Pfalz ist das Bundesland mit den großzügigsten Zahlungen, während Sachsen mit einer durchschnittlichen Abfindungssumme von 6700 Euro das Schlusslicht darstellt.
Ebenfalls bestehen große Unterschiede in der Abfindungshöhe zwischen den Geschlechtern. Frauen bekommen rund 41 Prozent weniger Abfindung als männliche Arbeitnehmer. Die Unterschiede sind in den Bundesländern mit den höchsten Kompensationszahlungen am größten.
Ein möglicher Grund könnte der große Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern sein, welcher laut Angaben des statistischen Bundesamtes aktuell bei etwa 18 Prozent liegt.
Viele Arbeitgeber möchten anhand der Abfindungszahlung die Kündigungsfrist verkürzen. Enthält man eine Abfindung endet regelmäßig das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Hierdurch kommt es in diesen Fällen zu einer Sperrung des Arbeitslosengeldes. Es muss beachtet werden wann das jeweilige Arbeitsverhältnis endet. Es empfiehlt sich vorab prüfen zu lassen, in welchem Szenario der Arbeitnehmer besser dasteht.
Wenden Sie sich für weitere Fragen an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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