Bild: abfindung2go.de
Kündigung erhalten? Abfindung2Go verschafft Ihnen im Handumdrehen finanzielle Sicherheit und erspart Ihnen den Stress mit Anwalt, Gericht und dem Ex-Chef!
Die Dienstleistung Abfindung2Go ist ein Online-Angebot für gekündigte Arbeitnehmer, die um Ihre Schäfchen ins Trockene bringen möchten.
ACHTUNG: Nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, bleiben Ihnen nur noch drei Wochen bis zum Ablauf aller Ansprüche, die Sie gegenüber Ihrem baldigen Ex-Chef geltend machen können. Innerhalb der 3-Wochen-Frist müssen Sie vor Ihrem zuständigen Arbeitsgericht die sog. Kündigungsschutzklage einreichen. Ihr Chancen auf eine angemessene Abfindung sind hier bereits gering. Da kommen wir von Abfindung2Go ins Spiel…
Der Kampf gegen Ihren jetzigen Arbeitgeber ist allerdings an dieser Stelle noch nicht zu Ende gekämpft. Mit Abfindung2Go erhalten Sie eine realistische und angemessene Abfindung — und das innerhalb von 24 Stunden*.
Nach Erhalt Ihrer Kündigung besuchen Sie unsere Website von Abfindung2Go, geben Ihre Daten ein und erhalten am Ende Ihre individuelle Abfindungssumme auf Basis unseres exklusiven Rechners. Danach entscheiden Sie, ob Sie uns für die weitere Einforderungen Ihrer Abfindungsansprüche beauftragen und Ihre Sofortabfindung ist nur noch wenige Klicks entfernt. Wichtig: Für die Beauftragung benötigen wir u.a. Ihre Unterlagen vollständig, d.h. Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag sowie die letzten drei Gehaltsnachweise werden hochgeladen und zur Verfügung gestellt.
+++ JETZT SOFORTABFINDUNG SICHERN mit Abfindung2Go+++
Innerhalb von 24 Stunden* zahlen wir von Abfindung2Go eine Sofortabfindung aus. Das bedeutet für Sie als gekündigtem Arbeitnehmer vor allem keine finanzielle Sorgen nach der Kündigung, Sie können direkt in Ihren neuen Job wechseln, müssen keine Konfrontation mit dem Ex-Chef fürchten und sparen sich Anwalts- und Gerichtskosten.
Wir arbeiten dabei vollkommen erfolgsunabhängig, das bedeutet: Nachdem Sie Ihre Abfindungsforderung an uns abgetreten haben, setzen wir für Sie Ihre Forderungen vor dem zuständigen Arbeitsgericht durch. Erstreiten wir dabei eine weitaus geringere oder gar keine Abfindung, geschieht dies auf eigenem Risiko. Sie müssen danach keinerlei Nachzahlungen o.ä. fürchten.
Wir übernehmen den Rest der Arbeit für Sie!
Sie haben die Kündigung erhalten?
Dann haben Sie ab Zugang Ihrer Kündigung eine 3-wöchige Frist, um mögliche Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend zu machen. Hierzu müssen Sie beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen. Versäumen Sie die Frist, verfallen jegliche Ansprüche auf eine etwaige Abfindung o.ä.
Grundsätzlich besteht gesetzlich keine Verpflichtung für den Arbeitgeber eine Abfindung zu zahlen, allerdings gibt es gemäß
die Möglichkeit eine Abfindung als Arbeitnehmer zu erhalten.
Die Abfindung ist damit eine Ausgleichszahlung bzw. eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und dient dem finanziellen Ausgleich.
+++ Jetzt auf Abfindung2Go Ihre persönliche Abfindung berechnen — kostenlos und unverbindlich +++
In arbeitsrechtlichen Prozessen in dem es um die Anfechtung einer Kündigung geht, werden meist zur gütlichen Einigung Abfindungen ausgehandelt. Daher stehen die Chancen für Arbeitnehmer in solchen Verfahren sehr gut. Die Konsultierung eines Anwalts für Arbeitsrecht ist also bei Erhalt der Kündigung von großem Vorteil für Arbeitnehmer.
*werktags
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