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07.07.2016
Weg mit dem alten Lappen, Zeit den Führerschein umzutauschen! Alles, was Sie jetzt beachten müssen!
08.07.2016

Ab nach Österreich! Mit oder ohne Personalausweis?

08.07.2016

Zurzeit gibt es Grenzkontrollen an der Österreichischen Grenze. Wir klären auf, was Sie beachten müssen vor Ihrem Urlaub!

Ausnahmezustand an der Grenze!

Aufgrund der momentanen heiklen Situation wurde die Grenzkontrolle an der österreichischen Binnengrenze wiedereingeführt.
Das ist deswegen ein Ausnahmezustand, weil Österreich eigentlich zum Schengen-Raum gehört.
Das Schengener Abkommen ist ein internationales Übereinkommen zur Abschaffung der stationären Grenzkontrolle an den Binnengrenzen wobei der Schengen-Raum 25 europäische Länder umfasst.
Dadurch, dass Österreich die Grenzkontrolle nun vorübergehend doch wiedereingeführt hat, gibt es mehrere Dinge, die vor der Reise beachtet werden sollten. Erstens kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen, die bei der Reisedauer mit eingeplant werden sollten.
Des weiteren wird für mitgenommene Haustiere ein EU-Heimtierausweis benötigt.
Außerdem benötigt jeder Mitreisende ein Ausweisdokument. Dabei ist zu beachten, dass auch Kinder ein Ausweisdokument brauchen, da seit dem 26.06.2012 eine Eintragung des Kindes im Reisepass der Eltern nicht mehr ausreicht.

Was tun, wenn der Ausweis abgelaufen ist?

An der österreichischen Grenze gilt, dass max. 1 Jahr abgelaufene Dokumente trotzdem noch zwecks Einreise genutzt werden dürfen, da Österreich Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Reglung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarats ist.
Wenn Sie jedoch mit einem vorläufigen Personalausweis reisen, muss dieser auf jeden Fall gültig sein.
Am Flughafen besteht noch die Möglichkeit sich an die Bundespolizei zu wenden, wenn kurz vor Abflug auffällt, dass der Pass abgelaufen ist. Der abgelaufene Personalausweis oder Reisepass dient hier als Identitätsnachweis. Allerdings kann auch der Führerschein als solcher genutzt werden. Die Bundespolizei stellt dann einen „Reiseausweis als Passersatz“ aus. Dieser „Reiseausweis“ ist jedoch nur während der Dauer der Reise gültig, die jedoch dann nur max. 1 Monat lang sein darf.
Haben Sie weitere Fragen? Wir von der Kanzlei Kreuzer & Mingers stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren Sie uns unter 02461/8081 oder dem beigefügten Formular.
Weitere Themen rund um das Thema Sommer und Urlaub finden Sie in unserem Blog.

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