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Vom Arbeitgeber abgemahnt? Was Sie nun tun können!

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Bild: fizkes / shutterstock.com

Nicht zur Arbeit erschienen, viel zu spät gekommen, sich nicht richtig verhalten, Anweisungen komplett falsch ausgeführt oder verweigert; eine Abmahnung vom Arbeitgeber ist erstmal ein Schock. Aber nicht jede Abmahnung ist eine Ermahnung, Rüge oder ähnliches.

Voraussetzungen 

Um abgemahnt zu werden muss eine Partei drei rechtliche Aspekte beachten, um eine rechtlich einwandfreie Abmahnung auszusprechen:

  1. Das Verhalten muss in der Abmahnung genau beschrieben werden. Also genaue Zeit und genaue Beschreibung des Verhaltens in inhaltlicher Hinsicht. Es muss sich also konkret um eine Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag handeln.
  2. Die Abmahnung stellt eine Pflichtverletzung dar. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer auffordern, sein Verhalten in Zukunft zu korrigieren. 
  3. Der Arbeitgeber muss deutlich machen, dass bei Wiederholung des Verhaltens dies eine Kündigung nach sich zieht.

Sowohl der Arbeitgeber aber auch der Arbeitnehmer kann den Vertragspartner abmahnen, wenn dieser gegen Pflichten aus den Arbeitsvertrag verstößt. Außerdem muss eine Abmahnung nicht zwangsläufig schriftlich erfolgen. Als Beweisfunktion wird sie jedoch meistens schriftlich erteilt.

Konsequenzen

Eine Abmahnung kann viele Gründe haben. Im Normalfall stellt eine Abmahnung den ersten Schritt zu einer vertragsbedingten Kündigung dar. Das bedeutet der Arbeitgeber mahnt den Arbeitnehmer ab und erst wenn der Arbeitnehmer das abgemahnte Verhalten fortsetzt, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kündigen. Die Abmahnung muss nicht zwangsläufig in die Personalakte aufgenommen werden. In die Personalakte kommt die Abmahnung nur, wenn der Arbeitnehmer zuvor angehört worden ist.

Abmahnung – was nun?

Grundsätzlich sollten Sie erstmal Ruhe bewahren. Wichtig ist, dass Sie erstmal nicht unterschreiben, außer den bloßen Erhalt der Abmahnung.  Wenn es später zu einer Kündigung kommt, ohne dass es zu einer Aussprache wegen der Abmahnung gekommen ist, können Sie sich auf den Standpunkt stellen, dass die Abmahnung rechtswidrig gewesen ist. Darüberhinaus sollten Sie sofort Beweise sammeln, dass die Abmahnung nicht rechtens war. Außerdem sollten Sie eine sogenannte „Gegendarstellung“ anfertigen. Also Ihre Sicht der Dinge oder der Situation, bei der es zu einer Abmahnung gekommen ist. Sollte es sich im Verfahren ergeben, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt war, haben Sie einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die Abmahnung zurücknimmt.  

Bei weitere Fragen wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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