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Nach Milliardenstrafe für VW: Erstes Urteil mit Bezugnahme gesprochen!

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Bild: Freedomz / shutterstock.com
 

Das Urteil des Landgerichts

 
Das erste Urteil ist da! Nachdem VW vor kurzem die Strafzahlung von einer Milliarde Euro auferlegt bekam und somit die Schuld einstand, sprach das Landgericht Frankfurt nun das erste Urteil unter Bezugnahme auf das Bußgeld. Verhandelt wurde hier rund um einen Audi A4 mit 90 000km Laufleistung und einem EA189 Motor.
 
Geurteilt wurde laut Gericht aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung seitens des Beklagten, hier die VW AG. Der Konzern habe bewusst eine Software entwickelt und aufgespielt, die zu Lasten des Verbrauchers manipuliert war. Das Gericht begründete das sittenwidrige Verhalten damit, dass VW die Software lediglich dazu einbaute um die wahren Abgaswerte zu verschleiern.
 

Möglichkeiten der Verbraucher

 
Wir empfehlen Ihnen hier nochmal einmal deutlich: Wehren Sie sich und lassen Sie sich nicht an der Nase herumführen! Hierbei gibt es zweierlei Möglichkeiten:
Die erste wäre das Klagen gegen den Konzern. Mit dem Schuldeingeständnis seitens VWs sollten die Verfahren nun mehrheitlich positiv ausgehen, wie das Urteil des Landgerichts Frankfurt zeigt. Aufgepasst: Die Ansprüche verjähren am Ende des Jahres!
 
Unser Tipp jedoch: Widerrufen Sie die Finanzierung Ihres Fahrzeuges!
Dadurch können Sie Ihr Auto ohne Wertverlust wieder beim Händler abstellen und sich mit dem erhaltenen Geld ein neues „sauberes“ Auto kaufen.
Lassen Sie dazu Ihre Daten kostenfrei bei uns prüfen!
1. Gehen Sie dazu auf unsere Seite: https://recht-einfach.de/widerruf-autokredit/
2. Laden Sie Ihre Daten hoch!
3. Nach einer erfolgreichen Prüfung Ihrer Daten, widerrufen wir Ihren Autokredit und holen Ihr Geld zurück!
 

 
Alle aktuellen Informationen und Sachstände erfahren Sie selbstverständlich in Echtzeit bei uns, der Kanzlei Mingers & Kreuzer! Bei weiteren Fragen rund um das Thema Mercedes-Abgasskandal, wenden Sie sich gerne an unsere Experten! Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog und unserem YouTube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei!

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