Bild: Tama2u / shutterstock.com
Feiertage sind meist deshalb beliebt, da Arbeitnehmer dort arbeitsfrei haben. Doch wissen Sie überhaupt, wie Feiertage ausgesucht werden?
Der 17. Juni war bis zum Jahr 1990 ein Feiertag in der Bundesrepublik Deutschland. Grund dafür ist das Gedenken an Kämpfer, die in der DDR bei einem Volksaufstand für freie Wahlen, das Absetzen der Regierung und eine Wiedervereinigung auf die Straßen gingen. Der Aufstand wurde in der Folge allerdings durch sowjetische Hilfe beendet, wodurch sich das SED-Regime halten konnte.
Bis zu Wiedervereinigung bliebt der 17. Juni, unter dem Namen „Tag der Deutschen Einheit“, ein Feier- und Gedenktag. Der 3. Oktober 1990 löst diesen jedoch schließlich ab, da diese Wirklichkeit wurde. Den 17. Juni gibt es als Feiertag heute so nicht mehr.
Die Bestimmung von Feiertagen obliegt den Bundesländern. So führte die Rot-Rot-Grüne Regierung in Berlin kürzlich den Weltfrauentag ein. Dieser setzte sich beispielsweise gegen den 8. Mai als Tag der Befreiung des NS-Regimes oder auch gegenüber dem Tag des Mauerfalls am 9. November durch.
Die CDU warb allerdings für ein Modell, in dem sich die Feiertage abwechseln, je nachdem, ob ein Jubiläum oder ähnliches ansteht.
Ja! Laut der Bundesbank verringert sich das Bruttoinlandsprodukt bei Neueinführung um 0,12 Prozent pro Jahr. Dies würde bei einem neuen bundesweiten Feiertag ein Verlust von vier Milliarden Euro jährlich bedeuten. Die Zahl hängt jedoch stark von der Jahreszeit des Feiertags ab. Zudem sind einige Branchen stärker betroffen als andere.
Brauchtumstage sind Tage an denen nicht gearbeitet wird, obwohl kein Feiertag ansteht. Ein Beispiel hierfür wäre das Feiern des Karnevals an Weiberfastnacht im Rheinland. Zwar befinden sich die Menschen dort im Büro, allerdings wird hier in der Regel nicht gearbeitet.
Ob hier auch eine Freistellung möglich wäre, ist meist nicht explizit geregelt. Wird jedoch mindestens drei Jahre lang Karneval gefeiert, könnte dieser Anspruch unter Umständen bestehen.
Grundsätzlich ist das erlaubt. Im Austausch gegen Gehalt oder einen anderen freien Tag, sollte es in Absprache mit dem Arbeitgeber keine Probleme geben. In manchen Branchen muss sogar gearbeitet werden, wie beispielsweise in Krankenhäusern.
Der Lohn an Feiertagen wird nach der Feiertagsvergütung gemäß §2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes ausgezahlt.
Grundsätzlich ja. Lediglich der Nationalfeiertag „Der Tag der Deutschen Einheit“ am 3. Oktober ist vom Bund vorgeschrieben. Allerdings gibt es weitere acht Feiertage, die ebenfalls in ganz Deutschland gelten.
Aktuell existieren neben diesen weiter elf Feiertage, die von Bundesland zu Bundesland variieren.
Bei weiteren Fragen zum Thema „Feiertage in Deutschland“, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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