Bild: Aktstock Productions/ shutterstock.com
Auf ein Paket zu warten ist oft lästig. Fast jeder kennt es: man wartet den ganzen Tag zuhause und kommt letztendlich zu nichts. Wer außerdem tagsüber arbeiten geht, dem ist es oft unmöglich die erwartete Lieferung anzunehmen. Meist landet das Paket beim Nachbarn. Das wird dann problematisch, wenn der Nachbar für längere Zeit nicht vor Ort ist, das Paket beschädigt oder sogar verschwunden ist. Alle rechtliche Antworten dazu finden Sie im Folgenden!
Viele Paketdienste behalten sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vor, bei Abwesenheit des Empfängers dem Nachbarn die Lieferung zu übergeben.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hält dies nicht für zulässig, da es sich um eine unangemessene Benachteiligung handelt. Nach Ansicht von Verbraucherschützern müsse aufgrund der fehlenden rechtlichen Begriffsdefinition des Nachbarn zunächst die Zustimmung des Empfängers eingeholt werden.
Das Oberlandesgericht Köln hingegen hält eine Abgabe beim Nachbar für zulässig, sofern dem eigentlichen Empfänger eine Benachrichtigung zum Paketverbleib hinerlassen wird.
Häufig können Sie durch eine Vorausverfügung entscheiden, wie der Paketdienst vorgehen soll, wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, die Lieferung zu empfangen. Hierbei können Sie eine Vereinbarung zur Terminzustellung treffen. Dies hat den Vorteil, dass Sie eine Uhrzeit ausmachen können, zu der Sie zuhause sind und das Paket entgegennehmen können.
Das Transportunternehmen hat die Pflicht zur Paketzustellung sowie Leistungserfüllung. Die Haftungsgrenze ist nicht mehr klar definierbar, wenn die Lieferung beim Nachbarn abgegeben wird.
Einem Urteil des Bundesgerichtshofs bezüglich eines Nachbarschaftsstreits aus dem vergangenen Jahr geht hervor, dass der Nachbar bei einfacher Fahrlässigkeit nicht haftet, sofern es sich um eine Gefälligkeit handelt. Inwiefern sich diese Gerichtsentscheidung verallgemeinern lässt, ist unklar. Ebenso strittig bleibt die Frage, wer für eine Sachbeschädigung aufkommt, beispielsweise wenn das Paket versehentlich runterfällt.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Nähere Erläuterungen zur Zugewinngemeinschaft finden Sie im folgenden Video.
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