Bild: O.M. / shutterstock.com
Durch die Punktesammlung in Flensburg wird entschieden, ob man seinen Führerschein abgeben muss oder nicht, diverses Falschparken wird nicht in die Verkehrssünderkartei eingetragen. Doch ein Mann aus Berlin musste jetzt vor kurzem seinen Führerschein abgeben, aufgrund seiner angehäuften Parksünden!
Ein Mann aus Berlin hat sich seit 2014 innerhalb von zwei Jahren 88 Ordnungswidrigkeiten zu Schulden kommen lassen. Davon waren 83 Ordnungswidrigkeiten Parksünden.
Der Berliner wurde aufgefordert, dass er ein Gutachten über seine Fahreignung bei den zuständigen Behörden einreichen solle. Dies tat er jedoch nicht. Daraufhin wurde dem Falschparker die Fahrerlaubnis entzogen.
Der Verkehrssünder beteuerte jedoch, dass die Parksünden nicht alle dem Mann selbst zuzurechnen sind. Auch seine Frau habe Verkehrsverstöße mit dem Auto ihres Mannes begangen, die später auf die Kappe des Autobesitzers gingen.
Die zuständige Verwaltungsrichterin der dortigen Behörde entschied, dass die Entscheidung richtig war, dem Mann den Führerschein zu entziehen. Die Begründung dafür war, dass ständiges Falschparken davon zeugt, dass der Verkehrssünder „charakterliche Mängel“ aufweist. Der Fahrer fühle sich nicht in der Lage dazu, die Ordnungsvorschriften einzuhalten. Demnach sei der Verkehrssünder ungeeignet weiterhin am Straßenverkehr als aktiver Teilnehmer mitzuwirken.
Auch die Begründung, dass auch die eigene Frau einige Parksünden mit seinem Auto begangen hat, wäre nicht von Belang. Dass der Autobesitzer nichts gegen die Verkehrsverstöße unternimmt, die von anderen Fahrern mit seinem Auto begangen wurden, weist darauf hin, dass der Autobesitzer ungeeignet ist, um am Straßenverkehr weiterhin teilzunehmen.
Der Mann hat jedoch noch die Möglichkeit, gegen den Beschluss vorzugehen. Er hat das Recht eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg einzureichen.
Man sollte als Autofahrer also nicht nur darauf achten, wie schnell man auf den Straßen unterwegs ist! Denn nicht nur durch die Einträge in der Verkehrssünderkartei in Flensburg bestimmt der deutsche Staat, ob man fahrtauglich ist. Auch die Anhäufung der anderen Verkehrssünden, wie Falschparken, tragen zu dieser Entscheidung bei.
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