Bild: alphaspirit / shutterstock.com
Sowohl bei Männern als auch bei Frauen steht das ein oder andere Mal der Wunsch nach Arbeitszeitreduzierung groß geschrieben. Ob es nun an den eigenen Kindern liegt, an pflegebedürftige Eltern, einem neuen Hobby oder einfach nur an dem Wunsch sich etwas mehr um sich selbst zu kümmern. Doch so einfach die Theorie klingt, desto schwerer scheint die Praxis dessen.
Was eigentlich durch einige Gesetze und Tarifverträge geregelt und ermöglicht werden sollte, ist in der Praxis nicht so einfach wie in der Theorie. Vor allem Männer und Angestellte in Führungspositionen stoßen durch den Wunsch auf Arbeitsreduzierung beim Arbeitgeber auf Widerstand.
Die Gründe dafür, dass es seltener zu einer Verkürzung der Arbeitszeit kommt, sind Mangel an Personal, die Menge der zu erledigenden Aufgaben auf der Arbeit und ganz einfach Unverständnis.
Wenn man die Elternzeit in Anspruch nehmen will, geht das meist auch bei Vätern ohne Probleme. Von manchen Unternehmen wird jedoch erwartet bzw. verlangt, dass die Elternzeit für Väter nur zwei Partnermonate in Anspruch nehmen. Aber auch für hochqualifizierte Angestellte ist die Inanspruchnahme der Elternzeit oftmals nicht so einfach wie gedacht, sowohl für Männer als auch für Frauen!
Eine neue Studie der Hans-Böckler Stiftung hat gezeigt, dass beispielsweise fast nur Frauen Teilzeitarbeit in Anspruch nehmen. Frauen, die jedoch nicht in mittleren Positionen arbeiten, wie Polizistinnen, Ärztinnen, etc. haben deutlich Schwierigkeiten, wenn es darum geht im Beruf etwas kürzer zu treten.
Es wird auch oft befürchtet, dass der Wunsch nach verringerter Arbeitszeit vom Arbeitgeber und dem Kollegium nicht akzeptiert wird. Insbesondere Männer denken, dass eine Reduzierung der Arbeitszeit nicht umsetzbar ist, da unter anderem die anstehenden Aufgaben sogar bei Vollzeitarbeit kaum zu bearbeiten sind.
Von den Arbeitnehmern wird erwartet, dass sie Überstunden leisten, Vollzeit arbeiten und immer Abrufbereit für den Arbeitgeber sind. Ist das nicht der Fall wird man nicht selten vom Vorgesetzten und dem Kollegenkreis dafür kritisiert und diskriminiert.
Selbst wenn man auf Fortbildung gehen möchte und dadurch für den Besuch von Seminaren oder ähnlichem freigestellt werden möchte, wird dies nicht allen Arbeitnehmern gleichermaßen ermöglicht. Für Angestellte in höheren Positionen stellt dies oftmals kein Problem dar. Wenn sich aber beispielsweise nicht hochqualifizierte Arbeitnehmer weiterbilden wollen, wird es problematisch. Falls die Weiterbildung nicht unbedingt am Arbeitsplatz benötigt wird, wird die Weiterbildung verweigert oder immens erschwert, indem Arbeitszeiten nicht angepasst werden.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie uns telefonisch unter 02461/8180 erreichen. Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, helfen Ihnen gerne weiter. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog und YouTube-Kanal.
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