Bild: lakov Filimonov / shutterstock.com
Man hört überall von Mieterhöhungen und hofft selbst, dass man davon nicht betroffen sein wird. Es gibt jedoch einige Dinge an die sich die Vermieter halten müssen, wenn sie die Mietpreise erhöhen und worüber die Mieter informiert sein sollten, damit sie für ihr Recht einstehen können!
Erstmal sollte man als Mieter und auch als Vermieter wissen, dass die Miete nicht einfach nach Lust und Laune erhöht werden darf. Der Vermieter muss sich dabei an einen bestimmten Rahmen halten!
So muss er zum Beispiel die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten und sich an die Kappungsgrenze halten. Der Mietpreis darf also in den meisten Gemeinden nicht über 20% erhöht werden ,in anderen Gemeinden sogar nicht mehr als um 15%, also sollte man sich in solch einem Fall nochmal genauer über die Regelungen in der Gemeinde erkunden.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass der Vermieter dem Mieter einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten zur Verfügung stellen muss in der der Mieter die Mieterhöhung prüfen kann. In diesen Monaten sollte der Mieter berechnen, um wie viel Prozent die Miete erhöht werden soll und ob diese Erhöhung berechtigt ist. Die Berechtigung der Mietpreiserhöhung wird zum Beispiel durch ein Gutachten, einen Mietspiegel oder den Preisen von drei Vergleichsmieten begründet. Wenn dies der Fall ist hat der Vermieter einen Anspruch auf die Mieterhöhung.
Wenn die Miete jedoch unbegründet erhöht wird und außer dem Rahmen der Kappungsgrenze liegt, muss der Mieter die Erhöhung nicht zahlen! Der Mieter braucht auch keine Angst vor einer Kündigung haben, da der Mieter lediglich seine Rechte in Anspruch nimmt!
Auch bei Neuvermietungen muss sich der Vermieter an Regelungen halten, was die Mietpreiserhöhung betrifft. In Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten bestimmt die Mietpreisbremse, dass die Miete nicht über mehr als 10% der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Wenn die Miete jedoch trotzdem über dieser Grenze liegt und dies dem Mieter erst später auffällt, hat der Mieter das Recht auf diese unwirksame Mieterhöhung zu verweisen. Von da an muss der Vermieter den Mietpreis wieder verringern.
Sowohl Mieter als auch Neumieter sollten die Mietpreiserhöhungen überprüfen, bevor sie diese blindlings zahlen, da auch Vermieter sich bei der Berechnung und bei der Rechtslage vertun können!
Im Falle einer unwirksamen Mieterhöhung sollte jedoch erstmals mit dem Vermieter gesprochen werden, bevor man die Zahlung der Erhöhung einfach verweigert. Somit kann gegebenenfalls ein Streit umgangen werden!
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, beraten wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, gerne! Telefonisch sind wir unter 02461/8180 zu erreichen. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog oder unserem YouTube-Kanal.
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