Bild: pogonici / shutterstock.com
Der neuste Stand der gekündigten Bausparverträge liegt bei ca. 360.000 von insgesamt 30 Millionen. Doch die Mehrzahl Sparer wehrt sich gegen diese Kündigung nicht, weil sie vielleicht auch nicht so genau wissen, wie oder ob sie gegen diese Beendigung des Bausparvertrags vorgehen können.
Nicht selten schassen Bausparkassen die Bausparverträge, die sie damals mit einem zu hoch verzinst haben und welche ihnen dadurch heute zu teuer werden! Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssen auch die Verträge eingehalten werden, die keine festgelegte Ausstiegsklausel enthalten. Doch von den Bausparkassen wird die Vertragsklausel anders interpretiert und dadurch entsteht bei den Gerichten, die solche Fälle bearbeiten, eine geteilte Meinung. Voraussichtlich wird im Jahr 2017 durch den Bundesgerichtshof (BGH) eine allgemeingültige Entscheidung getroffen.
Bislang haben sich erst ca. 4.000 Bausparern gegen die Kündigung gewehrt, wobei nur 1.000 wirklich vor Gericht gezogen sind und die restlichen 3.000 haben sich an Ombudsmänner gewandt. Die Ombudsmänner halten sich jedoch erstmals zurück und wollen zu keiner Streitschlichtung führen, bis der Bundesgerichtshof keine endgültige Entscheidung getroffen hat. Dieses Veralten ist auch rechtens! Doch die Hilfesuchenden brauchen keine Angst zu haben, dass die Frist ausläuft. Bis die Schlichtungsstelle ihr Urteil gefällt hat, werden die gesetzten Fristen der Bausparkasse verzögert.
Wenn ein Ombudsmann einen negativen Schlichtungsspruch ausspricht, kann man immer noch eine Klage einreichen. Bis dahin könnte der Gang zum Anwalt aber auch die Bereitschaft der Bausparkasse zu einem Kompromiss erhöhen, da zurzeit davon ausgegangen wird, dass das BGH ein Urteil ausspricht, welches Zugunsten der Bausparern ist. Bausparkassen streben also eine außergerichtliche Einigung an, woraus hohe Entschädigungen resultieren können und die Weiterführung des Bausparvertrags.
Wenn Sie weitere Fragen zu dem Thema Bausparverträge und deren Kündigung erfahren wollen oder eine Bausparkassen Ihren Bausparvertrag schassen will, können Sie uns telefonisch unter der Nummer 02461/8081 erreichen. Wir, das Team von der Kanzlei Mingers & Kreuzer, helfen Ihnen gerne weiter!
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