Bild: Lumen Photos / shutterstock.com
Wir alle haben bestimmt schon mal ein Tattoo gesehen, wobei wir uns gedacht haben: „Das gehört doch verboten!“ Doch das ist gar nicht so einfach. Das Persönlichkeitsrecht besagt, dass jeder seinen Körper eigenständig gestalten darf, selbst wenn er dies mit fragwürdigen Tattoos machen möchte.
Es ist kein Geheimnis mehr, dass man in „seriöseren“ Berufszweigen bessere Chancen hat, wenn man nicht sichtbar tätowiert ist. Jedoch sollte man in der Lage sein Tattoos, die sich zum Beispiel am Unterarm befinden, mit einer Bluse, einem Hemd oder ähnlichem verdecken zu können.
Doch Tattoos können nicht nur für Bänker eine Hürde darstellen, denn auch Polizisten können durch sichtbare Tattoos eingeschränkt werden! 2014 wurde eine Frau als ungeeignet für den gehobenen Polizeidienst eingestuft, da sie ein großflächiges Tattoo auf dem Unterarm hatte. Durch dieses Tattoo hätten im gehobenen Dienst Autoritätsprobleme entstehen können und diese wollte man vermeiden!
Wenn man zum Beispiel rechtsradikale Motive tätowiert hat, muss man diese in der Öffentlichkeit verbergen! Dies gilt für alle Motive von verfassungswidrigen Organisationen für Motive, die zur Volksverhetzung beitragen! Für die Tätowierer droht allerdings keine Strafe, wenn sie auf Wunsch eines Kunden diesem zum Beispiel ein Hakenkreuz auf die Brust tätowieren.
Unter die verbotenen Motive fallen im Großen und ganzen Motive von rechtsextremen Gruppen, auch die Motive, die erst nach dem Stechen als verfassungswidrig eingestuft werden müssen verdeckt werden!
Sobald man also seine eigenen vier Wände verlässt, muss man die verbotenen Motive verbergen. In der eigenen Wohnung darf man diese Tattoos natürlich offen zeigen, aber schon beim Betreten des Balkons sollte ein Hemd übergezogen werden!
Werden Tattoos mit verbotenen Motiven jedoch in der Öffentlichkeit zur Schau gestellt, droht einem eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren! Der Staat darf jedoch nicht anordnen, dass solche Tattoos entfernt werden müssen, da dies gegen die körperliche Unversehrtheit verstoßen würde. Wenn man sich aber zum Beispiel A.C.A.B., also „All cops are bastards“, tätowieren lässt oder das Motiv einer linksextremen Gruppe, drohen einem in der Regel keine Strafen.
Tattoos im Allgemeinen sind jedem selbst überlassen, doch je nach Berufswunsch könnten auch einfache Tattoos wie Blumenranken an sichtbaren Körperstellen ein Problem darstellen.
In jedem Fall stellen verbotene Motive an sichtbaren Körperstellen ein Problem dar! Diese sollte man lieber in der Öffentlichkeit verbergen, wenn man nicht wegen Volksverhetzung oder tätowierten Motiven von verfassungswidrigen Organisationen angeklagt werden möchte.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu dem Thema fragwürdige Tattoos oder Tattoos im Berufsleben haben, können Sie uns telefonisch unter 02461/8081 erreichen. Wir, das Team der Kanzlei Mingers Kreuzer, helfen Ihnen gerne weiter! Weitere aktuellen Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog oder unserem YouTube-Kanal.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.