Über 108 Millionen Verträge über Lebensversicherungen und Rentenversicherungen sind bezüglich der Widerrufsfrist fehlerhaft.
Nach der großen Entscheidung zum Thema Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen, hat der BGH nun auch viele Verträge über Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden für fehlerhaft bezüglich ihrer Widerrufsbelehrung erklärt.
Dies hat zur Folge, dass sie auch heute noch widerrufen werden können und die Versicherer somit die Prämien zurückzahlen müssen!
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