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01.08.2016

Asylverfahren und Rechte und Pflichten von Asylsuchenden

01.08.2016

Bild: ArTono / shutterstuck

In Deutschland haben alleine in den ersten drei Monat in 2016 fast 200.000 Menschen Asyl beantragt. Doch wie läuft das Asylverfahren überhaupt ab und was passiert wenn dem Antrag auf Asyl stattgegeben wird oder wenn dieser Antrag abgelehnt wird?

Angekommen in Deutschland – Was nun?

Wenn z.B. ein Flüchtling in Deutschland Asyl beantragen will, muss er sich erstmals an eine Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wenden. Dort werden die Personalien festgehalten, Fingerabdrücke genommen und die vorgelegten Dokumente geprüft. Dadurch wird das Asylverfahren in Gang gesetzt. So lange das Asylverfahren läuft, erhält der Asylsuchende eine sogenannte Aufenthaltsgestattung.

Regeln für Asylsuchende

Während das Asylverfahren läuft, muss man einige Dinge beachten! Man muss zum Beispiel in der zugewiesenen Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende leben. Asylsuchende dürfen sich erstmals nicht selber den Wohnort aussuchen. Man kann von der BAMF einer Aufnahmeeinrichtung zugewiesen werden, die in einem anderen Bundesland liegt. Falls man sich weigert in dieser Aufnahmeeinrichtung zu leben, wird der Anspruch auf Asyl gefährdet. Diese Vorschrift fällt jedoch spätestens nach sechs Monaten weg. Außerdem hat man jederzeit das Recht, mit engen Verwandten, wie z.B Kindern oder Ehepartnern, zusammen zu leben.

Der Asylanspruch wird auch gefährdet, wenn man Adressänderungen nicht der BAMF übermittelt. Dabei ist es irrelevant ob die Adressänderung durch eine Zuweisung der Behörde erfolgt ist.

Die Anhörung

In der Zeit, in der das Asylverfahren läuft, sollte jeder Termin bei der BAMF wahrgenommen werden. Der wichtigste Termin, der wahrgenommen werden muss, ist die Anhörung bzw. das „Interview“! Zu der Anhörung kommt es jedoch nur, wenn auch Deutschland für die Bearbeitung des Asylverfahrens zuständig ist. Wenn das BAMF feststellt, dass Deutschland für diesen Antrag zuständig ist, werden in der Anhörung die Beweggründe des Flüchtlings für einen Antrag auf Asyl geprüft, sowie der Reiseweg selbst.

Auf die Anhörung kann man sich natürlich auch vorbereiten. Eine Beratung diesbezüglich wird unter anderem von Flüchtlingsberatungsstellen angeboten oder auch von Rechtsanwälten, die sich auf Ausländer- und Asylrecht spezialisiert haben. Dabei muss man beachten, dass die Beratung durch eine Flüchtlingsberatungsstelle kostenfrei ist, jedoch die Beratung durch einen Rechtsanwalt in den meisten Fällen mit gewissen Kosten verbunden ist. Die Option einer Beratung sollte man als Asylsuchender in Betracht ziehen!

Wenn dem Antrag auf Asyl stattgegeben wird

Wenn einem Antrag auf Asyl stattgegeben wird, erhält der Asylsuchende eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für drei Jahre. Diese Genehmigungen können jedoch auch wieder aufgehoben werden. Wenn dann zum Beispiel die Menschenrechte im Herkunftsland angepasst wurden, können die Genehmigungen weggefallen.

Man kann jedoch auch eine endgültige Niederlassungserlaubnis beantragen. Wenn die Aufenthalts- und Arbeitsbedingung innerhalb von drei Jahren nicht zurückgezogen werden, hat man diese Möglichkeit.

Möchte ein Flüchtling mit diesen Genehmigungen seine Familie nachholen, sollte er dafür am besten in den ersten drei Monaten einen Antrag stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen, darf die Familie dann nachkommen.

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, dass ein Asylsuchender nur eine Aufenthaltsgenehmigung auf Zeit erhält. Dies ist der Fall, wen dem Antrag aufgrund eines herrschenden Kriegs im Herkunftsland stattgegeben wurde.

Wenn der Asylantrag abgelehnt wird

Das BAMF kann einen Asylantrag jedoch auch ablehnen und das mit drei verschiedenen Begründungen:

Erstens gibt es die Möglichkeit, dass ein Antrag auf Asyl abgelehnt wird, weil dieser unbegründet ist. Wenn dies der Fall ist, hat man die Option innerhalb von zwei Wochen gegen die Ablehnung des Asylantrags zu klagen.

Zweitens gibt es die Möglichkeit, dass ein Asylantrag abgelehnt wird, weil der Antrag offensichtlich unbegründet ist. In diesem Fall hat man nur ein Zeitfenster von einer Woche, in der gegen die Ablehnung geklagt werden kann.

Wenn man gegen diese zwei Arten der Ablehnung eines Asylantrags nicht klagt, muss man innerhalb von 30 Tagen Deutschland verlassen.

Drittens gibt es die Möglichkeit, dass das BAMF den Antrag ablehnt, weil ein anderer europäischer Staat für diesen Fall zuständig ist. In diesem Fall wird man in das zuständige Land abgeschoben. Gegen die Abschiebung hat man die Möglichkeit innerhalb von einer Woche zu klagen.

Jede Klage sollte in Kooperation mit einem Rechtsanwalt, bzw. einer Rechtsanwältin oder einer Beratungsstelle eingereicht werden. Man muss zwar nicht eigenständig für die Gerichtskosten der Klage aufkommen, jedoch für die Anwaltskosten, die während der Klage anfallen.

Wenn Sie noch Fragen zum Thema Ausländer- und Asylrecht oder zu dem Asylverfahren allgemein haben, können Sie uns telefonisch unter 02461/8081 erreichen. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie sowohl auf unserem Blog als auch auf unserem YouTube-Kanal.

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