Bild: Anna Hoychuk/ shutter stock.com
Tierhaltung ist ein schwieriges und umstrittenes Thema zwischen Mietern und Vermietern. Zwar wurde die Verbotsklausel vom BGH für unwirksam erklärt, aber über eine klare Erlaubnis sind sich auch nicht alle einig. Selbst wenn die Tierhaltung zulässig ist: ab wann werden zu viele Hunde in der Mietwohnung gehalten?
Ein Urteil des Amtsgerichts München fiel zugunsten des Vermieters aus. Im vorliegenden Fall wollte der Mieter fünf Hunde in seiner Wohnung halten. Über Tierhaltung wurde keine mietvertragliche Vereinbarung getroffen. Es konnte wohl aber eine ausdrückliche Erlaubnis nachgewiesen werden, nach der der Vermieter die Haltung eines Hundes erlaube.
Zwischen einem und fünf Hunden liegt allerdings ein beträchtlicher Unterschied. Die Haltung von fünf Tieren müsse der Vermieter nach Auffassung des Amtsgerichts nicht dulden. Hinzu käme, dass Größe und Ausgestaltung der Wohnung die Haltung mehrerer Hunden nicht zuließe. Die Rechtsprechung stelle klar, dass die Haltung von fünf Vierbeinern über den zulässigen, vertragsgemäßen Mietgebrauch hinausgehe.
Damit wurde dem Vermieter Recht gegeben. Der Mieter hingegen musste sich von vier seiner Hunde trennen. Beachten Sie aber, dass es auf den Einzelfall ankommt! Es ist immer auf die individuellen Umstände abzustellen und eine Interessensabwägung vorzunehmen.
Ob der Mieter gegen den Vermieter einen Anspruch auf Genehmigung zur Haltung eines Tieres hat, richtet sich danach, ob dies im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung erfolgt und ob keine berechtigten Interessen des Vermieters entgegenstehen. Beispielsweise muss Rücksicht darauf genommen werden, wenn der Nachbarmieter eine ausgeprägte Hunde- oder Katzenhaarallergie hat. Hierbei hat der Vermieter die Gesundheit seiner Mieter zu schützen.
Des Weiteren kommt es auf Größe und Ausgestaltung der Mietwohnung an.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. In diesem aktuellen Video erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers nochmals das umstrittene Tierhaltungsthema in Eigentumswohnungen.
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